Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung (bKV)?
Wie funktioniert das betriebliche Gesundheitsmanagement (bGM)?
Wir sind benefyts, Ihre Experten für bKV und bGM.
Unternehmen müssen sich auf dem Arbeitsmarkt vom Wettbewerb abheben. Nur so kann man in Zeiten des Fachkräftemangels gute Kräfte binden und finden. Hohe Gehälter allein reichen hier nicht mehr aus. Arbeitgeber brauchen ein Angebot von Zusatzleistungen, um im Wettbewerb attraktiver dazustehen. Sie können sich das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Menschen zunutze machen. Hier stellen sogenannte Health &-Insurance Produkte, also Angebote einer kollektiven Krankenversicherung (bKV) sowie eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), ideale Instrumente dar, um sich von anderen Firmen abzuheben. Das Geniale daran ist: Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren in gleichem Maße.
Um hier das richtige Angebot für ein Unternehmen zu finden, sind Experten gefragt. Wir kennen den Markt und finden gemeinsam die optimale Lösung. Die wichtigsten Grundlagen finden Sie hier auf unseren Webseiten.
- Henry Ford -
Eine bKV kann bereits ab drei Mitarbeitern angeboten werden. Eine Ausnahme machen stationäre Krankenhaustarife wie Ein-/Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung, hier müssen mindestens 10 Mitarbeiter eine bKV abschließen.
Die Arbeitgeberbeiträge für eine bKV stellen einen Sachbezug dar und sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Für den Arbeitgeber stellen die betrieblich veranlassten Beiträge zur bKV sowie eventuell übernommene Pauschalsteuern und Sozialversicherungsbeiträge Betriebsausgaben dar, die steuerlich abzugsfähig sind.
Mitarbeiter, die aufgrund des Renteneintritts das Unternehmen verlassen, können den Versicherungsschutz zu bKV-Konditionen fortführen. Der Mitarbeiter trägt die Kosten der Absicherung dann selbst.
Falls ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, kann er sich innerhalb von zwei Monaten dafür entscheiden, die bKV zu Einzelvertragskonditionen fortzuführen. Die Kosten seiner Absicherung zahlt er künftig selbst. Der Versicherungsschutz wird ohne erneute Gesundheitsprüfung gewährt.