Health & Insurance

Wir sind die Experten.

Der einfache Weg zur Mitarbeiterbindung

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bKV

betriebliche Krankenversicherung

Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung (bKV)?

 

BGM

Betriebliche Gesundheitsmanagement

Wie funktioniert das betriebliche Gesundheitsmanagement (bGM)?

 

Über uns

Warum benefyts

Wir sind benefyts, Ihre Experten für bKV und bGM.

Fachkräfte finden und binden

Unternehmen müssen sich auf dem Arbeitsmarkt vom Wettbewerb abheben. Nur so kann man in Zeiten des Fachkräftemangels gute Kräfte binden und finden. Hohe Gehälter allein reichen hier nicht mehr aus. Arbeitgeber brauchen ein Angebot von Zusatzleistungen, um im Wettbewerb attraktiver dazustehen. Sie können sich das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Menschen zunutze machen. Hier stellen sogenannte Health &-Insurance Produkte, also Angebote einer kollektiven Krankenversicherung (bKV) sowie eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), ideale Instrumente dar, um sich von anderen Firmen abzuheben. Das Geniale daran ist: Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren in gleichem Maße.   

 

Um hier das richtige Angebot für ein Unternehmen zu finden, sind Experten gefragt. Wir kennen den Markt und finden gemeinsam die optimale Lösung. Die wichtigsten Grundlagen finden Sie hier auf unseren Webseiten.

kurz und bündig

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Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ein Erfolg.

- Henry Ford -

Das Sagen unsere Kunden..

  • „Zunächst einmal haben uns die kompetente Beratung und die unkomplizierte Abwicklung überzeugt. Auch von den Mitarbeitern kommt viel positives Feedback, womit wir unser Ziel erreichen konnten.“
    Max Weidmann
    Personalchef
  • „Die Beratung war sehr kompetent und sympathisch. Auch die Servicequalität hat uns beeindruckt. Wenn das so weiterläuft, haben wir unseren Mitarbeitern einen großen Mehrwert geschaffen.“
    Ali Haghighat Gou
    Geschäftsführer
  • „Wir haben uns lange vor dem möglichen Aufwand eines neuen Angebotes für den gesamten Betrieb gescheut. Tatsächlich ging die ganze Sache sehr geräuschlos über die Bühne, bis auf ein paar Gespräche zu Beginn lief alles wie von selbst.“
    Dr. Amir Sedighi
    CEO
  • „Die Betreuung endete nicht nach dem Vertragsabschluss, was für uns wirklich ein Highlight war. So wurden Webinare veranstaltet, welche die positiven Seiten des Angebotes für all Beteiligten sehr transparent dargestellt haben. Unsere Belegschaft hat sich entsprechend zahlreich beteiligt.“
    Arash Ahmadian & Oliver Vanderpuye
    Geschäftsführer
  • „Die wichtigste Reaktion kam von unseren Mitarbeitern - und die waren regelrecht begeistert. Dieses Gefühl hat sehr zur Arbeitsatmosphäre beigetragen“
    Tobias Stark
    Geschäftsführer
  • „Wir haben zunächst selber versucht, den Markt zu sichten, sind aber an der Kleinteiligkeit der vielen Angebote gescheitert. Die zielführende Beratung hat uns zu dem absolut passenden Angebot für unser Unternehmen geführt, dafür bedanken wir uns ausdrücklich.“
    Dr. Bijan Mahdizadeh
    Geschäftsführer

Fragen & Antworten

Eine bKV kann bereits ab drei Mitarbeitern angeboten werden. Eine Ausnahme machen stationäre Krankenhaustarife wie Ein-/Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung, hier müssen mindestens 10 Mitarbeiter eine bKV abschließen.

Die Arbeitgeberbeiträge für eine bKV stellen einen Sachbezug dar und sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Für den Arbeitgeber stellen die betrieblich veranlassten Beiträge zur bKV sowie eventuell übernommene Pauschalsteuern und Sozialversicherungsbeiträge Betriebsausgaben dar, die steuerlich abzugsfähig sind.

Mitarbeiter, die aufgrund des Renteneintritts das Unternehmen verlassen, können den Versicherungsschutz zu bKV-Konditionen fortführen. Der Mitarbeiter trägt die Kosten der Absicherung dann selbst.

Falls ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, kann er sich innerhalb von zwei Monaten dafür entscheiden, die bKV zu Einzelvertragskonditionen fortzuführen. Die Kosten seiner Absicherung zahlt er künftig selbst. Der Versicherungsschutz wird ohne erneute Gesund­heits­prü­fung gewährt.

Kontakt

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